Lexikon Private Haftpflichtversicherung
Aufsichtspflicht
Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht verpflichtet eine Person, minderjährige Kinder bzw. geistig oder körperlich behinderte Erwachsene zu überwachen. Die Aufgabe der Aufsichtsperson ist es, Schäden durch die zu beaufsichtigende Person zu vermeiden und sie selbst zu schützen.
Bei der Aufsichtspflicht muss zwischen der gesetzlichen Aufsichtspflicht z.B. der Eltern oder einem Lehrer gegenüber Minderjährigen und der vertraglichen Aufsichtspflicht eines Kindermädchens oder einer Tagesmutter unterschieden werden.
Wird die Aufsichtspflicht verletzt, haftet die aufsichtspflichtige Person für den entstandenen Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass alles Nötige zur Erfüllung dieser Pflicht unternommen wurde.

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