Lexikon Private Haftpflichtversicherung
Ausfalldeckung

Ausfalldeckung

Eine private Haftpflichtversicherung deckt im Normalfall nur Schäden ab, die der Versicherungsnehmer Dritten zufügt.

 

Ist eine Ausfalldeckung bzw. Forderungsausfalldeckung vereinbart, wird auch der eigene Schaden vom eigenen Haftpflichtversicherer übernommen. Vorausgesetzt wird, dass der Schadenverursacher für den Schaden nicht aufkommen kann. 

 

Die meisten Versicherungen leisten erst ab einer Schadenhöhe von 2.500 Euro.