Lexikon Private Haftpflichtversicherung
Auslandsaufenthalte
Auslandsaufenthalte
Versichert werden hier generell Aufenthalte innerhalb Europas, sowie außerhalb Europas, wobei die Aufenthaltsdauer in der Regel auf 12 Monate begrenzt ist. Es gibt Versicherer die eine längere Aufenthaltsdauer einräumen, dies muss jedoch vorher erfragt werden.
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Nutzung oder Anmietung (nicht Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern.

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