Lexikon Private Haftpflichtversicherung
Auszubildende/Lehrlinge/Volontäre

Auszubildende/Lehrlinge/Volontäre

Bei Auszubildenden/Lehrlingen/Volontären, die in der Berufsausbildung stehen und den Arbeitgeber schädigen, verwirklicht sich die Gefahr des Betriebes. Hier besteht kein Versicherungsschutz über die private Haftpflichtversicherung, da der Auszubildende/Lehrlinge/Volontär in den Betrieb integriert ist und im Interesse des Betriebes tätig ist.