Lexikon Private Haftpflichtversicherung
Bagatellschäden
Bagatellschäden
Der Bagatellschaden ist ein Kleinschaden. Einige Versicherer vereinbaren den Ausschluß dieser Schäden. Sie leisten erst ab einer bestimmten Schadenshöhe, z.B. 250 Euro.
Wenn der Schaden unterhalb dieser Grenze liegt, leistet die Versicherung nicht. Falls der Schaden diese Grenze übersteigt, wird der komplette Schadensbetrag übernommen. Deshalb spricht man hier von einem "Ausschluss von Bagatellschäden" und nicht von einem Selbstbehalt.

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