Lexikon Private Haftpflichtversicherung
Bauherrenhaftpflichtversicherung

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadensansprüchen Dritter bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden und wehrt gegebenenfalls unberechtigte Ansprüche ab. Der Schutz gilt für Bauvorhaben und unbebaute Grundstücke.

Versichert sind sowohl Schäden, die der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Bauherr verursacht hat, als auch Schäden, die den am Bau beschäftigten Personen unterlaufen sind.

 

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kann bis zu einer bestimmten Bausumme (meist 25.000 oder 50.000 Euro) durch eine Deckungserweiterung in die Privat-Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen werden. Übersteigt das Bauvorhaben diesen Betrag, ist es empfehlenswert eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen, da der Bauherr gesetzlich dazu verpflichtet ist, mit seinem gesamten Vermögen zu haften.