Lexikon Private Haftpflichtversicherung
Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung

Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst (z. B. Lehrer) haften nach dem BGB persönlich für Schäden, die im Rahmen einer Dienstpflichtverletzung entstanden sind.

 

Um das besondere Haftungsrisiko abzudecken, empfiehlt sich der Abschluss einer Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung.

 

Die Dienst- und Amtshaftpflichtversicherung schützt vor

  • Ansprüchen Dritter, denen Schaden zugefügt wurde
  • Ansprüchen des Dienstherren, falls seinem Staats- oder Landeseigentum ein Schaden zugefügt wurde
  • Regressansprüchen des Dienstherren, falls er Schadenersatzansprüche Dritter erfüllen musste

Zusätzlich versichert werden können der Verlust von Dienstschlüsseln und Schäden, die beim Gebrauch mit der Dienstwaffe entstanden sind, was vor allem für Polizeibeamte sinnvoll ist.

Diese spezielle Berufs-Haftpflichtversicherung wird oftmals ergänzend zur Privat-Haftpflichtversicherung abgeschossen.