Lexikon Private Haftpflichtversicherung
Dienstpersonal
Dienstpersonal
Einige Versicherer weiten den Versicherungsschutz kostenlos oder gegen Mehrbeitrag auf alle Personen aus, die im Haushalt des Versicherungsnehmers leben.
Das können Verwandte oder das Dienstpersonal sein. Das bedeutet, dass Haftpflichtansprüche von Dritten gegenüber diesen Personen mitversichert sind.

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