Lexikon Private Haftpflichtversicherung
Erstprämienverzug
Erstprämienverzug
Nach Abschuss eines Versicherungsvertrags ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, die Erstprämie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Versicherungspolice zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht, so ist die Versicherungsgesellschaft dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Tritt in dieser Zeit ein Schaden ein, so besteht für den Versicherer keine Leistungspflicht, es sei denn der Versicherungsnehmer hat keine Schuld an der Nichtzahlung.
Außerdem wird seit dem 01.01.2008 vorausgesetzt, dass der Versicherer ausdrücklich und schriftlich auf die Folgen des Erstprämienverzugs hinweisen muss. Ansonsten ist er auch bei Nichtzahlung zur Leistung verpflichtet.

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