Lexikon Private Haftpflichtversicherung
Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit
Unter Fahrlässigkeit versteht man das Handeln ohne die üblicherweise erforderliche Sorgfalt.
Es wird zwischen der leichten und der groben Fahrlässigkeit unterschieden.
Bei der groben Fahrlässigkeit wurde die nötige Sorgfaltspflicht in hohem Maße außer Acht gelassen. *'
Beispiel: Der Dachdecker wirft die alten Dachziegel in den Vorgarten des Hauses, ohne den Garten zuvor für diesen Zweck abgesperrt zu haben.
Hingegen wird bei der leichten Fahrlässigkeit die Sorgfaltspflicht nur in geringem Maße verletzt.
Beispiel: Dem Dachdecker fällt ein Dachziegel aus der Hand, weil er ihn nicht fest genug angefasst hat.
Der Haftpflichtversicherer leistet bei leichter und grober Fahrlässigkeit. Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden, sind ausgeschlossen.

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