Lexikon Private Haftpflichtversicherung
Folgeprämienverzug
Folgeprämienverzug
Hat der Versicherungsnehmer einen laufenden Beitrag (Folgeprämie) nicht fristgerecht gezahlt, so fordert ihn die Gesellschaft zunächst schriftlich dazu auf, dies innerhalb der nächsten zwei Wochen nachzuholen.
Kommt der Versicherungsnehmer dem nicht im Rahmen der Zahlungsfrist nach, so ist die Versicherungsgesellschaft im Schadenfall leistungsfrei und berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
Vorausgesetzt wird seit dem 01.01.2008 allerdings, dass der Versicherer auf die Folgen des Folgeprämienverzugs ausdrücklich und schriftlich hingewiesen hat.
Eine Kündigung aufgrund von Nichtzahlung muss für den Versicherungsnehmer nicht endgültig sein. Wenn er innerhalb eines Monats nach dem Wirksamwerden der Kündigung durch den Versicherer den fehlenden Beitrag überweist, wird sie unwirksam bzw. der Vertrag reaktiviert (Reaktivierungsfrist).

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