Lexikon Private Haftpflichtversicherung
Gefährdungshaftung

Gefährdungshaftung

Der Schadensverursacher haftet in einigen Fällen bereits aus der Gefahr heraus. Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an, z.B. als Heizöltankbesitzer (siehe Öltankhaftpflichtversicherung).