Lexikon Private Haftpflichtversicherung
Gegenstand der PHV

Gegenstand der PHV

Versicherungsschutz wird gewährt für Ansprüche an den Versicherungsnehmer durch einen Dritten, der einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden erlitten hat.

 

Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei auf die Regulierung berechtigter Ansprüche und die Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion). Versichert sind die Gefahren des täglichen Lebens und die Folgen von fahrlässig oder grobfahrlässig herbeigeführten Schäden. Bei Vorsatz besteht kein Versicherungsschutz.