Lexikon Private Haftpflichtversicherung
Gewässerschädliche Stoffe

Gewässerschädliche Stoffe

Wenn die gewässerschädlichen Stoffe nicht aus Anlagen des Versicherungsnehmers stammen, sind die dadurch entstandenen Schäden im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert (z.B. aus Unachtsamkeit des Versicherungsnehmers dringt Altöl in das Grundwasser ein).

 

Sobald die Stoffe beispielsweise aus einem Öltank des Versicherungsnehmers stammen, haftet dieser verschuldensunabhängig mit seinem gesamten Privatvermögen. In diesem Fall übernimmt die Öltank- und Gewässerschadenhaftpflichtversicherung die entstandenen Kosten.