Lexikon Private Haftpflichtversicherung
Haftung
Haftung
Die Grundlagen der Haftung finden sich im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB § 823 Absatz 1): "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Es gelten folgende Einschränkungen:
- Kinder unter 7 Jahren können nicht haftbar gemacht werden.
- Kinder bzw. Jugendliche von 7-18 Jahren können nur dann begrenzt haftbar gemacht werden, wenn sie zur Tat die erforderliche Einsicht hatten und die schädigenden Folgen ihres Tuns erkennen konnten.
- Das gleiche gilt für geistig und körperlich Behinderte, sowie für Taubstumme.

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