Lexikon Private Haftpflichtversicherung
Jagdhaftpflichtversicherung
Jagdhaftpflichtversicherung
Eine Jagdhaftpflichtversicherung muss nach §17 des Bundesjagdgesetzes jeder Jäger bei Beantragung eines Jagdscheines vorweisen. Die Versicherungslaufzeit muss dabei mindestens so lang wie die Laufzeit des Jagdscheins sein.
Für ehemalige Jäger ist eine Jagdhaftpflicht die Bedingung, um Jagdwaffen behalten zu können.
Die Jagdhaftpflichtversicherung sichert neben den (Hobby-)Jägern, auch Jagdpächter, Förster oder Jagdaufseher ab.
Abgedeckt sind sämtliche Haftungsrisiken der Jagd, einschließlich der Gefahren, die mit erlaubten Besitz und Gebrauch von Waffen verbunden sind.
In der Regel ist auch das Halten von bis zu zwei Jagdhunden in den Versicherungsschutz mit ein gebunden. Da diese Hunde auch außerhalb der Jagd versichert sind, kann so auf eine gesonderte Tierhalterhaftpflicht verzichtet werden.
Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen bei der Jagdhaftpflicht liegen bei 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 für Sachschäden und sind damit in Anbetracht der Tatsache, dass ein Jäger unbegrenzt für die von ihm verursachten Schäden haftet, ausgesprochen niedrig. Aufgrund des Gefährdungspotentials empfiehlt es sich in jedem Falle eine höhere Versicherungssumme abzuschließen.

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