Lexikon Private Haftpflichtversicherung
Kündigung

Kündigung

Der Versicherungsnehmer hat ein ordentliches Kündigungsrecht, welches innerhalb von 3 Monaten zum Ablauf des Vertrages in Anspruch genommen werden kann.

Zusätzlich gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Versicherer die Prämie erhöht. Der Versicherungsnehmer kann in diesem Fall ein Monat nach der Erhöhung kündigen.

Auch beim Eintritt eines Schadenfalles haben Versicherungsnehmer als auch Versicherer ein Sonderkündigungsrecht. Beide Parteien können den Vertrag einen Monat nach der Regulierung des Schadens kündigen.