Lexikon Private Haftpflichtversicherung
Mietsachschäden
Mietsachschäden
Die private Haftpflichtversicherung gewährt Versicherungsschutz für Schäden an gemieteten Wohnungen oder Häusern, die der Versicherte zu eigenen Wohnzwecken angemietet hat. Ebenfalls versichert sind Schäden an mit dem Wohnraum festverbundenen Gegenständen (z.B. Wasserschäden am festverlegten Teppichboden des Vermieters).
Schäden an beweglichen gemieteten Sachen (z.B. Wohnungseinrichtung) und an den Heizungs-, Maschinen- und Wärmeaufbereitungsanlagen, sowie Elektro- und Gasgeräten sind ausgeschlossen.

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