Lexikon Private Haftpflichtversicherung
Modell-Flugzeuge

Modell-Flugzeuge

Mit der Neuregelung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) vom 10. August 2008 gibt es in der Luft keinen versicherungsfreien Raum mehr. Während zuvor Flugmodelle mit einer Masse von weniger als 5 kg von der Versicherungspflicht ausgenommen waren, besteht diese nun ausnahmslos für alle Modelle unabhängig vom Gewicht.

In den meisten Fällen ist der Abschluss einer speziellen Luftfahrzeughaftpflicht nötig, da viele allgemeine Haftpflichtversicherungen Modell-Flugzeuge nach der Neuregelung gänzlich aus der allgemeinen Privathaftpflichtversicherung genommen haben. Lediglich kleinere, nicht durch Motoren oder Treibsätze angetriebene Modelle unter 1-5 kg werden von einigen Versicherungen noch prämienfrei mit eingeschlossen.

Auf ausreichenden Versicherungsschutz ist unbedingt zu achten, da ein außer Kontrolle geratenes Flugzeug erhebliche Sach- bzw. Personenschäden zur Folge haben kann. Wer die gesetzlichen Bestimmungen ignoriert und ein Flugmodell ohne entsprechende Versicherung im öffentlichen Luftraum fliegen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.