Lexikon Private Haftpflichtversicherung
Ombudsmann

Ombudsmann

Seit Oktober 2001 hat die Versicherungswirtschaft einen Ombudsmann. Seine Aufgabe besteht darin, in Streitfällen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer zu schlichten und dadurch den Weg zum Gericht zu vermeiden. Der Ombudsmann wird von der Versicherungswirtschaft finanziert, ist aber neutral und unabhängig.

Damit der Ombudsmann in Anspruch genommen werden kann, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist noch nicht eingeschaltet und es läuft noch kein Gerichtsverfahren. Bis zu 5.000 Euro Streitwert darf der Ombudsmann allein entscheiden. Bis zu einem Streitwert von 80.000 Euro kann der Ombudsmann lediglich unverbindliche Empfehlungen abgeben.

Seit dem 22. Mai 2007 fungiert der Ombudsmann ebenfalls als Schlichtungsstelle zwischen Kunden und freien Vermittlern.

Es gibt zwei Ombudsmänner (mit mehreren Mitarbeitern):