Lexikon Private Haftpflichtversicherung
Personenschäden
Personenschäden
Unter einem Personenschaden versteht man, wenn ein Mensch getötet oder verletzt wird oder einen anderen Gesundheitsschaden erleidet.
In diesem Fall muss nicht nur der unmittelbare Schaden, wie Heilbehandlungskosten oder Kosten zur beruflichen Rehabilitation, sondern auch der mittelbare Schaden ersetzt werden. Hierzu zählen z.B. Nachteile im Beruf etc.
Achtung: Geldersatz an Verletzte oder die Hinterbliebenen eines Getöteten, zählt zu den Personenschäden, da dieser auch im Zusammenhang mit einem Personenschaden entstanden ist. Gleiches gilt auch für Schmerzensgeld durch Körperverletzung.

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