Lexikon Private Haftpflichtversicherung
Vermietung von Wohnräumen
Vermietung von Wohnräumen
Nach den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen ist eine Vermietung von mehr als drei Wohnräumen in der privaten Haftpflichtversicherung zuschlagpflichtig.
Über einen Zusatz kann vereinbart werden, dass beitragsfrei auch eine größere Zahl von Räumen ohne Zuschlag vermietet werden darf. Manche Versicherer schließen auch die Vermietung einer Einliegerwohnung in einer selbstgenutzten Immobilie im Inland ein.

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