Lexikon Private Haftpflichtversicherung
Versicherungsbeginn/Versicherungsende
Versicherungsbeginn / Versicherungsende
Der Versicherungsvertrag beginnt ab dem vereinbarten Tag, jedoch nicht vor Zugang des Versicherungsscheins und Zahlung der Erstprämie. Er kann ordentlich oder außerordentlich wieder gekündigt werden.

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