Lexikon Private Haftpflichtversicherung
Versicherungsbeginn/Versicherungsende

Versicherungsbeginn / Versicherungsende

Der Versicherungsvertrag beginnt ab dem vereinbarten Tag, jedoch nicht vor Zugang des Versicherungsscheins und Zahlung der Erstprämie. Er kann ordentlich oder außerordentlich wieder gekündigt werden.