Lexikon Private Haftpflichtversicherung
Volljährige Kinder
Volljährige Kinder
Solange sich ein Kind in einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) befindet, ist es unabhängig vom Alter in der Privaten Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert.
Dies ist auch dann der Fall, wenn einer Ausbildung ein Studium angeschlossen wird. Bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes vor, während oder im Anschluss an die Ausbildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Nach den allgemeinen Haftpflichtbedingungen entfällt grundsätzlich die Mitversicherung, wenn das Kind einen Ausbildungsabschnitt beendet hat und eigene Einkünfte erzielt.

Jetzt bookmarken: