Lexikon Private Haftpflichtversicherung
Vorsatz
Vorsatz
Beim Tatbestand des Vorsatzes unterscheidet man zwischen bewusstem oder bedingtem Vorsatz.
Ein bewusster Vorsatz liegt dann vor, wenn ein Schaden gewollt herbeigeführt wurde, ein bedingter Vorsatz, wenn man einen Schaden billigend in Kauf genommen hat.
Vorsätzliche herbeigeführte Schäden werden von der Haftpflichtversicherung nicht übernommen

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