Lexikon Private Haftpflichtversicherung
Wassersport-Haftpflichtversicherung
Wassersport-Haftpflichtversicherung
Motorboote, eigene und fremde Segelboote sind in de Privathaftpflicht nicht mitversichert. Dafür ist eine eigene Wassersport-Haftpflichtversicherung notwendig.
Die Leistungen umfassen:
- eine weltweite Deckung
- das Gewässerschadenrisiko (ohne Einleitungs- und Einwirkungsrisiko, betriebsbedingtes Abtropfen oder Ablaufen)
- Kollisionsschäden
- Mitversicherung des verantwortlichen Führers sowie aller berechtigten Personen zur Bedienung des Fahrzeugs (jedoch keine Berufsbesatzungen)
- Bei Motorbooten: das Ziehen von Wasserskiläufern und Schirmdrachenfliegern
Bei Motorbooten mit privater Nutzung ohne Vermietung sind die Tarife nach KW/PS gestaffelt. Es macht hier Sinn, sich vorab nach den Beitragsstaffeln zu erkundigen. Für gewerblich genutzte Motorboote gelten besondere Tarife.
Bei Segelschiffen gilt die Segelfläche als Grundlage der Tarifprämie, wobei der Spinnaker nicht mitgerechnet wird. Bei größeren Segelbooten sollte zusätzlich darauf geachtet werden, dass die Benutzung von Beibooten und ein ständiger Liegeplatz im Ausland mitversichert sind.
Wer als Skippper ein fremdes Schiff übernimmt, haftet im Schadensfall mit dem gesamten Privatvermögen, wenn kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Deshalt sollte immer geprüft werden, ob in der Haftpflichtversicherung des Bootüberlassers der Skipper zum versicherten Personenkreis gehört. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Skipper-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

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