Lexikon Private Haftpflichtversicherung
Wassersport
Wassersport
In der Privathaftpflicht sind die durch den Gebrauch von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen verursachten Schäden in der Regel ausgeschlossen.
Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes ist für den Besitz oder das Führen privat genutzter eigener oder fremder Schlauch-, Ruder- oder Paddelboote sowie geliehener Segelboote ohne Hilfsmotor oder Treibsatz möglich.
Für Motorboote, eigene und fremde Segelboote ist eine eigene Wassersport-Haftpflichtversicherung zu empfehlen.

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