Lexikon Kfz-Versicherung
Abgasuntersuchung (AU)

Abgasuntersuchung (AU)

Die Abgasuntersuchung wird mit einigen Ausnahmen für alle Fahrzeuge mit Otto- oder Dieselmotor und eigenem amtlichen Kennzeichen vom Gesetzgeber vorgeschrieben, um zu garantieren, dass die Abgaswerte des Fahrzeuges noch innerhalb der festgelegten Emissionswerte liegen.

Ausgenommen sind dabei beispielsweise Fahrzeuge mit einem fest installierten Diagnosesystem zur Emissionsüberwachung (On-Board-Diagnosesystem OBD), Fahrzeuge mit weniger als vier Rädern, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Fahrzeuge mit einem Kurzzeitkennzeichen.

Die Abgasuntersuchung wird zusammen mit der Hauptuntersuchung durchgeführt und unterliegt in der Regel auch den gleichen Untersuchungsintervallen.

Ab dem 01. Januar 2010 wird die Abgasuntersuchung durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung ersetzt. Ab diesem Zeitpunkt wird auch für Fahrzeuge ohne OBD-System statt einer Prüfplakette ein sogenannter Nachweis erstellt.

Eine durchgeführte Abgasuntersuchung wird auf dem vorderen Kennzeichen durch eine sechseckige Prüfplakette dokumentiert, auf der das Jahr und der Monat der nächsten Untersuchung vermerkt sind. Die neue Frist beginnt ohne Ausnahme in dem Monat, in dem die alte Abgasuntersuchung fällig gewesen wäre. Bei verspäteter Überprüfung kann daher keine Zeit gewonnen werden. Missachtet der Fahrzeughalter die Fristen, so drohen ihm ein nicht unerhebliches Bußgeld und in besonders schweren Fällen mitunter auch ein Punkt in Flensburg.