Lexikon Kfz-Versicherung
Abwrackprämie

Abwrackprämie

Die Abwrackprämie (auch Umweltprämie oder Verschrottungsprämie genannt) ist eine Prämie vom Staat die man erhält, wenn man sein altes Fahrzeug verschrotten lässt und dafür einen Neuwagen kauft.

 

Die Prämie von 2.500 € erhält man vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Es werden von der Bundesregierung 1,5 Mrd. Euro (entspricht maximal  600.000 Autos) für die Umweltprämie zur Verfügung gestellt.

Um die Prämie zu erhalten müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das zu verschrottende Kfz muss mind. 9 Jahre alt sein
  • Das Fahrzeug muss mind. 1 Jahr auf den Halter zugelassen gewesen sein
  • Das neue Fahrzeug (Neu- oder Jahreswagen) muss mind. Schadstoffklasse 4 haben

 

Das Antragsformular für die Gewährung der Umweltprämie kann auf der Internetseite der BAFA heruntergeladen werden. 

 

Wichtig ist das folgende Unterlagen dem Antrag beiliegen, da sonst keine Bearbeitung stattfinden kann:

  •  Verwertungsnachweis nach § 15 der Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde.

  • Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung und Original der entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

  • Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller/die Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

  • Kopie der Rechnung beziehungsweise des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs.

  • Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller eine Bescheinigung des Kfz-Herstellers, das der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen 'Werksangehörigen/eine Werksangehörige zugelassen war.

  • Wichtig: Die Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) muss im Original an das BAFA abgegeben werden, um den Missbrauch der Abwrackprämie zu erschweren.

Aufgrund des hohen Interesses an der Umweltprämie soll es für Autokäufer mit langen Lieferzeiten die Möglichkeit geben sich die Umweltprämie ab Ende März (Stichtag 30. März) vorreservieren zu lassen.

 

Hier lesen Sie weitere Informationen zur Abwrackprämie.