Lexikon Kfz-Versicherung
Antrag / Annahme

Antrag / Annahme

Der Antragsteller bzw. der zukünftige Versicherungsnehmer reicht den Antrag auf gewünschten Versicherungsschutz ein. Der Versicherer hat einen Monat zeit über die Annahme oder Ablehung des Antrages zu entscheiden, in dieser Zeit ist der Versicherungsnehmer an den Antrag gebunden (Bindefrist).

Der Antrag kann nach Prüfung innerhalb von zwei Wochen angenommen, abgelehnt oder zu anderen Bedingungen angenommen werden.

In der Kfz-Versicherung gilt der Antrag als angenommen, wenn der Kunde eine schriftliche Bestätigung oder den Versicherungsschein erhält.

Als Annahme gilt auch,  wenn der Versicherer nicht innerhalb von zwei Wochen die vorläufige Deckung kündigt.