Lexikon Kfz-Versicherung
Anzeigepflicht
Anzeigepflicht
Wenn der Versicherungsnehmer in die Verantwortlichkeit gegenüber einem Ditten gezogen werden muss er dies dem Versicherer innerhalb einer Woche anzeigen.
Hingegen wenn der Versicherungsnehmer einen Anspruch gerichtlich geltend macht, Prozesskostenhilfe beantragt oder es wird ihm ein Streit verkündet, muss er den Versicherer unverzüglich darüber unterrichten.
Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.


Bookmark bei...