Lexikon Kfz-Versicherung
Begleitetes Fahren
Begleitetes Fahren
In einigen Bundesländern ist ab 17 Jahren begleitetes Fahren erlaubt. In Begleitung eines Erwachsenen darf der Minderjährige ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen.
Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen (Stand September 2008):
- das 30. Lebensjahr muss vollendet sein
- seit mindestens 5 Jahren muss sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnisklasse B (oder auch 3) sein; die Begleitperson hat ihren Führerschein mitzuführen
- sie darf nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) haben
(zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung)
Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nicht begleiten, wenn die Grenzwerte (0,25 mg/l bzw. 0,5 Promille) im Hinblick auf Alkoholgenuss überschritten sind oder wenn sie unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln steht.
Die Erziehungsberechtigten des Fahranfängers müssen sowohl der Teilnahme am Modellversuch als auch der Benennung der Begleitpersonen zustimmen.


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