Lexikon Kfz-Versicherung
Betriebserlaubnis
Betriebserlaubnis
Eine Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO) bestätigt, dass das Fahrzeug den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung entspricht und wird bei der Zulassung von Fahrzeugen benötigt.
Sie gilt ausschließlich in Deutschland. In jüngster Zeit wurde sie teilweise von der EG-Typengenehmigung abgelöst, die in ganz Europa gültig ist und damit den Import und die Zulassung von Fahrzeugen aus dem Ausland in Deutschland erleichtert.
Die Betriebserlaubnis wird für alle Fahrzeuge und Anhänger, deren Geschwindigkeit sechs km/h übersteigen, benötigt.
Unterschieden wird dabei zwischen zwei verschiedenen Formen. Die Allgemeine Betriebserlaubnis für reihenweise gefertigte Fahrzeugtypen bzw. Fahrzeugteile wird dem Hersteller nach Prüfung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt. Die Einzelbetriebserlaubnis bezieht sich auf einzelne Fahrzeuge bzw. Fahrzeugteile (Exotenimport aus dem Ausland, getunte Fahrzeuge) und erfolgt durch die örtlich zuständige Kfz-Zulassungsstelle.
Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn am Fahrzeug bauliche Veränderungen vorgenommen werden, durch die die Fahrzeugart geändert wird, andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden könnten oder eine Verschlechterung bezüglich des Abgas- oder Geräuschverhaltens eintritt.
Sofern ein Fahrzeug ohne bzw. mit nicht mehr gültiger Betriebserlaubnis am Straßenverkehr teilnimmt, so besteht der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, der mit einer nicht unerheblichen Geldbuße und Punkten in Flensburg geahndet wird. Der weitere Betrieb des Fahrzeugs darf von der Zulassungsstelle verboten werden. Darüber hinaus ist die Polizei dazu ermächtigt, das Fahrzeug bei einer Kontrolle unverzüglich in Beschlag zu nehmen und den Fahrer an der Weiterfahrt zu hindern.


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