Lexikon Kfz-Versicherung
Deckungssumme / Versicherungssumme
Deckungssumme / Versicherungssumme
In der Kfz-Haftpflichtversicherung kann der Versicherungsnehmer in der Regel wählen zwischen:
- Gesetzlicher Mindestdeckung
- 50 Mio oder 100 Mio Euro Deckung
Die gesetzlichen Deckungssummen betragen z. Zt.:
- 7,5 Mio EUR für Personenschäden
- 1 Mio EUR für Sachschäden
- 50 000 EUR für reine Vermögensschäden
Die 50 oder 100 Mio Euro Deckung gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Deckungssumme ist jedoch auf eine bestimmte Summe je geschädigte Person begrenzt. Die Summen liegen je nach Gesellschaft zwischen 6,5 Mio und 10 Mio Euro.
Es ist zu empfehlen gegen einen geringen Mehrpreis die höheren Deckungssummen zu nehmen, da diese wesentlich höhere Sicherheit gewährleisten.
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