Lexikon Kfz-Versicherung
Erstbesitzerrabatt

Erstbesitzerrabatt

Der Versicherungsnehmer erhält einen Erstbesitzerrabatt, wenn er das Fahrzeug als Erstbesitzer erworben hat.

Der Beitrag richtet sich nach dem Alter des Fahrzeugs. Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs auf den Versicherungsnehmer.

Macht der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung vorsätzlich falsche Angaben oder gibt während der Vertragslaufzeit Änderungen nicht bekannt, kann der Versicherer eine Vertragsstrafe erheben.