Lexikon Kfz-Versicherung
Erstprämienverzug

Erstprämienverzug

Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages erhält der Versicherungsnehmer
Police und Beitragsrechnung, die er sofort begleichen muss. Wird die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer vom Vertrag zurückzutreten.

Im Schadensfall ist der Versicherer leistungsfrei, außer der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten, wenn bei Schadeneintritt die Erstprämie noch nicht bezahlt wurde.

Holt der Versicherungsnehmer die Zahlung innerhalb von 3 Monaten ab Erhalt des Versicherungsscheines nach bevor der Versicherungsfall eintritt, erlischt das Rücktrittsrecht des Versicherers.

Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser 3-monatigen Frist, geht man davon aus, dass der Versicherer von dem Vertrag zurückgetreten ist, wenn dieser keine Zahlungsklage erhoben hat.
Die Erstprämie ist im Versicherungsvertragsgesetz (§ 37 VVG) geregelt.