Lexikon Kfz-Versicherung
Fahrzeugrückholung
Fahrzeugrückholung
Wird das Fahrzeug nach einem Diebstahl in einer Entfernung von mehr als 50 km Luftlinie aufgefunden, zahlen manche Versicherer in der Regel bis zu einer Entfernung von 1500 km eine Eisenbahnkarte zweiter Klasse, wenn der Versicherungsnehmer das gestohlene Fahrzeug selbst abholen möchte.
Der erweiterte Service sieht jedoch vor, dass bis zu einer Entfernung von 3000 km eine Eisenbahnkarte erster Klasse geleistet wird.
Die Kilometergrenzen können je nach Gesellschaft unterschiedlich sein.
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