Lexikon Kfz-Versicherung
Familienrabatt
Familienrabatt
Der Versicherungsnehmer erhält einen Familienrabatt, wenn in seinem Haushalt ein Kind unter 14 Jahren lebt. Die genaue Altersgrenze kann jedoch nach Gesellschaft variieren.
Als Kinder gelten leibliche Kinder, Stief-, Enkel-, Pflege- und Adoptivkinder des Versicherungsnehmers oder seines in häuslicher Gemeinschaft lebenden (Ehe-)Partners.
Macht der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung vorsätzlich falsche Angaben oder gibt während der Vertragslaufzeit Änderungen nicht bekannt, kann der Versicherer eine Vertragsstrafe erheben.


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