Lexikon Kfz-Versicherung
Folgeprämienverzug
Folgeprämienverzug
Als Folgeprämie werden alle Versicherungsbeiträge bezeichnet, die nach dem Erstbeitrag zu entrichten sind.
Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer auf Kosten des Versicherungsnehmers eine schriftliche Zahlungsfrist von zwei Wochen setzen, in der die Rechtsfolgen der Nichtzahlung sowie die ausstehende Prämie, Zinsen und Kosten anzugeben sind.
Tritt nach Ablauf der Frist ein Schaden ein und der Versicherungsnehmer ist immer noch im Verzug, ist der Versicherer leistungsfrei.
Der Versicherer kann den Vertrag bereits bei Bestimmung der Zahlungsfrist kündigen (verbundenes Mahn-und Kündigungsschreiben) oder aber fristlos nach Ablauf der genannten zwei Wochen.
Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung die Zahlung nachholt, sofern kein Schaden eingetreten ist (Reaktivierungsfrist).


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