Lexikon Kfz-Versicherung
Franchise

Franchise

Franchise bedeutet im Versicherungswesen: Selbstbehalt - der finanzielle Anteil, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst zu tragen hat.

Abzugs-Franchise: Im Vertrag wird vereinbart, in welcher Höhe der Versicherungsnehmer einen Teil des ersatzpflichtigen Schadens trägt. Dabei sind verschiedene Variationen möglich: Festbetrag, prozentualer Abschlag oder eine Kombination aus beiden.

Integral-Franchise: Bis zu einer vertraglich vereinbarten Höhe trägt der Versicherungsnehmer den Schaden selbst. Alle Kosten, die die vereinbarte Höhe übersteigen, werden vollständig vom Versicherer erstattet.