Lexikon Kfz-Versicherung
Glasschaden

Glasschaden

Im Rahmen der Teilkaskoversicherung sind Glasbruchschäden (z.B. Steinschlag in der Windschutzscheibe) versichert.

Je nach Gesellschaft werden entweder alle Glasschäden oder nur die Windschutzscheibe ohne Anrechnung einer Selbstbeteiligung reguliert, sofern eine Reparatur der Scheibe möglich und kein Austausch erforderlich ist (z.B. über Carglas).

Darüber hinaus erstatten manche Gesellschaften die Reinigungskosten des Fahrzeuginnenraums nach einem Glasbruchschaden.