Lexikon Kfz-Versicherung
Haftpflichtversicherung (Kraftfahrzeug-)
Haftpflichtversicherung (Kraftfahrzeug-)
Jeder Fahrzeughalter ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, um den Schadenersatz für das Verkehrsopfer zu garantieren, auch wenn der Schädiger mittellos ist,
und den Schadenersatzpflichtigen durch die Ersatzleistung vor dem finanziellen Ruin zu bewahren.
Ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht ist strafbar.
Wer ist versichert? Siehe Versicherte Personen
Welche Kosten übernimmt der Versicherer?
Schadenersatz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme
Kosten der Abwehr unberechtigter Ansprüche
Kosten eines Strafverfahrens oder einer Nebenklage werden nicht ersetzt!
Risikomerkmale zur Beitragsberechnung
Man unterscheidet zwischen objektiven und subjektiven Gefahrenmerkmalen, die der Beitragsberechnung zugrunde gelegt werden.
Die objektiven Gefahrenmerkmale betreffen das Fahrzeug. Dazu gehören z.B.:
- Art des Fahrzeugs (PKW, LKW u.a.)
- Motorstärke (PS/KW)
- Verwendungszweck
Die subjektiven Gefahrenmerkmale sind mit der Person des Versicherungsnehmers verbunden. Hierzu gehören:
- Wohnort
- Beruf (für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes gelten besonders günstige Tarife)
- schadenfreie Zeit (es ist zu beachten, dass je nach Versicherungsunternehmen der schadenfreien Zeit unterschiedliche Rabattsätze zugeordnet werden können)
- Dauer des Führerscheinbesitzes u.a.


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