Lexikon Kfz-Versicherung
Hauptuntersuchung (HU)

Hauptuntersuchung (HU)

Die Hauptuntersuchung muss in regelmäßigen Abständen für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einem eigenen, amtlichen Kennzeichen durchgeführt werden und ist gesetzlich vorgeschrieben. Damit soll sichergestellt werden, dass es verkehrstauglich ist. Die Hauptuntersuchung konzentriert sich auf alle sicherheitsrelevanten Bauteile, wie Bremsen, Lenkung oder Elektronik. Durchgeführt wird sie von amtlich anerkannten Prüfungsorganisationen, wie TÜV oder DEKRA.

Die vorgeschriebenen Untersuchungsintervalle unterscheiden sich. So fällt bei einem erstmals zugelassenen Kfz die nächste Hauptuntersuchung nach 36 Monaten an, während sie bei allen Kraftfahrzeugen ab der zweiten Hauptuntersuchung alle 24 Monate durchgeführt werden muss.

Man benötigt den Fahrzeugschein oder die Betriebserlaubnis und nach Möglichkeit auch die Bescheinigungen über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung.

Eine durchgeführte HU wird am hinteren Kennzeichen durch eine runde Prüfplakette dokumentiert, auf der das Jahr und der Monat der nächsten fälligen HU vermerkt sind. Innerhalb dieses Monats kann der Zeitpunkt der Prüfung frei gewählt werden. Wenn die Hauptuntersuchung später erfolgt, wird die Plakette bei der folgenden Untersuchung zurückdatiert. Es kann daher keine Zeit gewonnen werden. Zudem muss bei einer polizeilichen Überprüfung mit erheblichen Bußgeldern gerechnet werden.