Lexikon Kfz-Versicherung
Kündigung
Kündigung
Im Bereich der Kraftfahrtversicherung gibt es zwei Formen der Kündigung:
- Ordentliche Kündigung: mit einmonatiger Kündigungsfrist zum Versicherungsablauf (meistens zum 01.01.)
- Außerordentliche Kündigung: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung oder innerhalb eines Monats nach Abschluss des Schadens
Wird das versicherte Kfz verkauft, muss der Vertrag nicht gekündigt werden. Es genügt eine Mitteilung über den Verkauf des Kfz (Abmeldebescheinigung oder/und Kaufvertrag) an den Versicherer. Der Vertrag wird zu diesem Zeitpunkt abgerechnet, den zu viel gezahlten Beitrag erhält der Versicherungsnehmer zurück erstattet.


Bookmark bei...