Lexikon Kfz-Versicherung
Ladyrabatt
Ladyrabatt
Der Ladyrabatt wird von einigen Versicherern gewährt, wenn der Versicherungsnehmer und alle weiteren Fahrer ausschließlich weiblich sind.
Macht der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung vorsätzlich falsche Angaben oder gibt während der Vertragslaufzeit Änderungen nicht bekannt, kann der Versicherer eine Vertragsstrafe erheben.
Notfahrten wie z.B. Fahrten ins Krankenhaus oder zum Arzt sowie Probefahrten von Mitarbeitern einer Reparaturwerkstatt sind hiervon ausgeschlossen.


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