Lexikon Kfz-Versicherung
Neupreisentschädigung / Neuwertentschädigung

Neupreisentschädigung

Bei einem Totalschaden oder Diebstahl erstattet der Versicherer unabhängig vom jeweiligen Zeitwert den Neupreis des Fahrzeugs an den Versicherungsnehmer.

Dies gilt nur, sofern es sich um ein Fahrzeug im Erstbesitz handelt und das Fahrzeug eine bestimmte Altersgrenze nicht überschritten hat. Die Grenzen liegen je nach Gesellschaft zwischen drei Monaten und zwei Jahren.

Darüber hinaus wird in den Versicherungsbedingungen vieler Gesellschaften festgelegt, dass der Neupreis innerhalb einer bestimmten Zeitspanne erstattet wird, wenn die Reparaturkosten einen vereinbarten prozentualen Betrag (z.B. 70 %) erreichen oder überschreiten.

Der Neuwert entspricht im Schadenfall der Höhe dem vom Hersteller unverbindlich empfohlenen Kaufpreis für das gleiche Modell oder einen vergleichbaren Fahrzeugtyp inklusive Sonderausstattung, sofern das alte Modell nicht mehr hergestellt wird. Orts- und markenübliche Rabatte werden abgezogen.