Lexikon Kfz-Versicherung
Neuzulassung von Neu- oder Gebrauchtwagen
Neuzulassung von Neu- oder Gebrauchtwagen
Die Kraftfahrthaftpflichtversicherung ist in Deutschland obligatorisch und somit unumgänglich. Daher muss das Fahrzeug zuvor bei der Kfz-Behörde zugelassen werden.
Der Sinn der Zulassung liegt vor allem in der Verkehrssicherheit (Kfz-Haftpflichtversicherung), der Kraftfahrzeugsteuer und das Fahrer oder Halter identifiziert werden können.
Bei der Neuzulassung muss es sich keineswegs nur um ein Neufahrzeug handeln, auch ein gebrauchtes Fahrzeug muss „neu“ zugelassen werden.
Seit dem 01.03.2007 kann das Fahrzeug nur noch am Hauptwohnsitz zugelassen werden, davor gab es auch die Möglichkeit dies am Zweitwohnsitz zu machen.
Was sich jedoch bei der Zulassung für einen Neuwagen und einem Gebrauchtwagen unterscheidet ist die Anzahl der Unterlagen.
Für einen Gebrauchtwagen werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung II (früher Kfz-Brief)
- Zulassungsbescheinigung I (früher Kfz-Schein)
- Bankverbindung zum Einzug der Kfz-Steuer
- AU - Bescheinigung (AU = Abgasuntersuchung)
- Gültige HU - Bescheinigung (HU = Hauptuntersuchung )
- Evtl. Abmeldebescheinigung, falls das Fahrzeug vorher abgemeldet war
Hingegen für einen Neuwagen werden nur folgende Unterlagen benötigt:
- Elektronische Versicherungsbestätigungskarte (früher Deckungskarte)
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung II (früher Kfz-Brief)
- Bankverbindung zum Einzug der Kfz-Steuer
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