Lexikon Kfz-Versicherung
Nutzung (privat und gewerblich)

Nutzung (privat und gewerblich)

Der Beitrag zur KFZ-Versicherung richtet sich nach der Nutzung des Fahrzeuges.

Private Nutzung

Das Fahrzeug wird nur für private Fahrten inkl. Fahrten zum Arbeitsplatz, zu dienstlichen Seminaren oder Tagungen etc. genutzt.

Geschäftliche Nutzung

Eine geschäftliche Nutzung ist gegeben, wenn das Fahrzeug für berufliche Fahrten gebraucht wird (z.B. Fahrten als Handelsvertreter, Architekt,

Lieferdienst einer Pizzeria) oder zum Betriebsvermögen eines Unternehmens zählt (z.B. das Auto einer Rechtsanwaltskanzlei).

Überwiegend private oder geschäftliche Nutzung bedeutet in beiden Fällen, dass die hauptsächliche Nutzung zum Tragen kommt und die jeweils abweichende Nutzung eher der Ausnahmefall ist.