Lexikon Kfz-Versicherung
Obliegenheiten

Obliegenheiten

Obliegenheiten sind dem Versicherungsnehmer durch Gesetz oder Vertrag auferlegte Pflichten besonderer Art, deren schuldhafte Verletzung negative Auswirkungen für den Vertrag haben kann, z.B. Leistungsfreiheit des Versicherers. Es gibt Obliegenheiten die vor und solche die nach dem Versicherungsfall zu erfüllen sind.

Obliegenheiten sind keine Rechtspflichten und somit nicht gerichtlich einklagbar. Ihre Erfüllung liegt im Interesse des Versicherungsnehmer.

 

Weitere Informationen finden Sie unter Obliegenheiten in der Rechtsschutzversicherung und Obliegenheiten in der Lebensversicherung.