Lexikon Kfz-Versicherung
Parkschadenversicherung

Parkschadenversicherung

Manche Gesellschaften haben als Ergänzung zur Kraftfahrtversicherung die Parkschadenversicherung entwickelt.

Hier sind unter bestimmten Voraussetzungen die Schäden durch Unfall und mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen am parkenden oder haltenden PKW versichert.